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Seelsorgliche Begleitung bei neuen Bestattungsformen ist immer möglich:Richtigstellung des Bistums

Seelsorgliche Begleitung bei neuen Bestattungsformen ist immer möglich. Bischof Stephan Ackermann hat eine Ergänzung zum Rahmenkonzept für den Bestattungsdienst im Bistum in Kraft gesetzt.
Friedhof bei untergehender Sonne und herbstlicher Stimmung
Datum:
17. Nov. 2025
Von:
Stefan Nober/JR (Bistum Trier)

Trier – In der Presse wurde jüngst berichtet, der Priester dürfe beim Begräbnis nicht dabei sein, wenn jemand das Ausstreuen der Asche oder die Flussbestattung verfügt hat; und: Wer diese Formen gewählt habe, müsse auf kirchlichen Beistand verzichten. Das besage ein Erlass des Bischofs. 

Diese Information ist unzutreffend. Richtig ist dagegen: 

Bischof Stephan Ackermann hat unter dem Titel „Kirchliche Begräbnisfeier und neue Bestattungsformen“ eine Ergänzung zum Rahmenkonzept für den Bestattungsdienst im Bistum Trier in Kraft gesetzt. Darin ist beschrieben, wie ein kirchliches Begräbnis stattfinden kann, wenn das Ausbringen der Asche oder eine Flussbestattung oder die private Aufbewahrung gewählt wurde. 

Das Ziel des Textes ist es, die kirchliche Begräbnisfeier und die seelsorgliche Begleitung bei diesen neuen Bestattungsformen auf jeden Fall zu gewährleisten, auch wenn diese neuen Bestattungsformen nicht ohne Weiteres zur kirchlichen Begräbnisfeier passen. 

Dafür gibt der Text folgenden Rahmen: Wenn ein Mensch sich für eine der neuen Formen entschieden hat, dann nehmen wir von kirchlicher Seite diese Entscheidung an und suchen nach der guten und angemessenen Form der Gestaltung. Das kirchliche Begräbnis kann stattfinden wie in allen anderen Fällen auch, mit dem folgenden Unterschied: Bei der eigentlichen Beisetzung hat die Person, die die kirchliche Begräbnisfeier leitet (also Priester, Diakon, beauftragte*r Seelsorger*in oder ehrenamtliche*r Begräbnisleiter*in) nicht die Leitung inne. Ob diese Person nach dem Begräbnisgottesdienst an der eigentlichen Beisetzung teilnimmt oder nicht, kann frei im Kontakt zwischen ihr und den Angehörigen abgestimmt werden. Wenn sie an der Beisetzung teilnimmt, dann tut sie das nicht als Privatperson, sondern als Seelsorger*in im Auftrag des Bischofs, nämlich zur seelsorglichen Begleitung derer, die an der Beisetzung teilnehmen. Dabei trägt sie nicht das liturgische Gewand, weil sie die Beisetzung ja nicht leitet. 

Das ist der Rahmen für die Seelsorgerinnen und Seelsorger, die Begräbnisfeiern im Bistum Trier leiten. Seelsorgliche Präsenz und Begleitung ist damit bei jeder Form der Bestattung möglich, auch bei den neuen Bestattungsformen außerhalb des Friedhofs. 

Den Volltext der Ergänzung zu Rahmenkonzept für den Bestattungsdienst im Bistum Trier „Kirchliche Begräbnisfeier und neue Bestattungsformen“ ist unter www.bistum-trier.de/bestattung/ zu finden. Eine Erläuterung in Form von Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier