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Wahlen finden am 21.03.2023 statt

Die neugegründete Pfarrei Hunsrück Idar St. Barbara sucht einen neuen Verwaltungsrat

Nachdem sich der neugegründete Pfarrgemeinderat in seiner letzten Sitzung erfolgreich konstituiert hat, besteht nun die erste Aufgabe des neuen Gremiums darin, einen Verwaltungsrat zu wählen. Die Wahl wird am Dienstag, 21. März 2023 stattfinden.

Die Vorschläge für die Kandidat*innen sollen dazu von den Mitgliedern der Pfarrei kommen. Jede*r zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person ist deshalb herzlich dazu aufgerufen, mit dem Formular auf der nächsten Seite Personen vorzuschlagen.

Das zukünftige Gremium wird aus 6 Mitgliedern bestehen und verwaltet das kirchliche Vermögen der Kirchengemeinde. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus. Die Reihenfolge wird das erste Mal durch das Los bestimmt.

Die Wahlergebnisse werden im Pfarrbrief und auf unserer Homepage zeitnah nach erfolgter Wahl veröffentlicht! Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

WIE Sie genau Vorschläge unterbreiten können,

WEN genau Sie dabei vorschlagen können und wer von den Wahlen ausgeschlossen ist und

BIS WANN der Kandidatenvorschlag bei der Kirchengemeinde eingegangen sein muss, lesen Sie im Folgenden:

Kandidatenvorschläge können eingereicht werden bis zum: 09.03.2023

Wer kann kandidieren?                                                                                              

Kandidieren kann jedes Gemeindemitglied, das seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in der Kirchengemeinde hat und nach staatlichem Recht volljährig ist.

 

Von der Wählbarkeit sind diejenigen ausgeschlossen,

  1. für die wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers
  2. die in den §§ 1896 Abs. 4 und BGB bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;
  3. die der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit oder des Stimmrechtes verlustig sind;
  4. die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche oder aufgrund strafgerichtlicher
  5. Entscheidung in einer Anstalt untergebracht sind;
  6. die durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchenmitgliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen sind;
  7. die nach den Bestimmungen des staatlichen Rechtes aus der Kirche ausgetreten sind.

 

Nicht wählbar sind die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehenden Personen sowie diejenigen im Dienst des Bistums stehenden Personen, die in der Kirchengemeinde tätig sind oder unmittelbar mit den Aufgaben der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinde befasst sind. Nicht wählbar sind auch die in einem Dienstverhältnis zum Kirchengemeindeverband, dem die Kirchengemeinde angeschlossen ist, stehende Personen. Diese Regelungen gelten nicht für Aushilfskräfte, die weniger als drei Monate im Jahr beschäftigt sind.

Wie mache ich einen Kandidatenvorschlag?

  • Der Kandidatenvorschlag darf nicht mehr Kandidaten enthalten, als Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen sind. In ihm müssen Name, Geburtsdatum, Adresse und Beruf der Kandidatin bzw. des Kandidaten aufgeführt sein.
  • Ein Kandidatenvorschlag ist nur gültig soweit er das schriftliche Einverständnis, eine eventuelle Wahl anzunehmen, der in ihm aufgeführten Kandidaten enthält.
  • Der Kandidatenvorschlag muss mit dem Datum, der Unterschrift und der vollen Anschrift der Person versehen sein, die ihn einreicht.
  • Der Kandidatenvorschlag ist in einem verschlossenen Umschlag dem Wahlausschuss bis zu dem oben genannten Termin zuzuleiten

Das Formular zum Kandidat*innenvorschlagfinden Sie hier