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Nachdem sich der neugegründete Pfarrgemeinderat in seiner letzten Sitzung erfolgreich konstituiert hat, besteht nun die erste Aufgabe des neuen Gremiums darin, einen Verwaltungsrat zu wählen. Die Wahl wird am Dienstag, 21. März 2023 stattfinden.
Die Vorschläge für die Kandidat*innen sollen dazu von den Mitgliedern der Pfarrei kommen. Jede*r zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person ist deshalb herzlich dazu aufgerufen, mit dem Formular auf der nächsten Seite Personen vorzuschlagen.
Das zukünftige Gremium wird aus 6 Mitgliedern bestehen und verwaltet das kirchliche Vermögen der Kirchengemeinde. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus. Die Reihenfolge wird das erste Mal durch das Los bestimmt.
Die Wahlergebnisse werden im Pfarrbrief und auf unserer Homepage zeitnah nach erfolgter Wahl veröffentlicht! Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
WIE Sie genau Vorschläge unterbreiten können,
WEN genau Sie dabei vorschlagen können und wer von den Wahlen ausgeschlossen ist und
BIS WANN der Kandidatenvorschlag bei der Kirchengemeinde eingegangen sein muss, lesen Sie im Folgenden:
Kandidieren kann jedes Gemeindemitglied, das seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in der Kirchengemeinde hat und nach staatlichem Recht volljährig ist.
Von der Wählbarkeit sind diejenigen ausgeschlossen,
Nicht wählbar sind die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehenden Personen sowie diejenigen im Dienst des Bistums stehenden Personen, die in der Kirchengemeinde tätig sind oder unmittelbar mit den Aufgaben der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinde befasst sind. Nicht wählbar sind auch die in einem Dienstverhältnis zum Kirchengemeindeverband, dem die Kirchengemeinde angeschlossen ist, stehende Personen. Diese Regelungen gelten nicht für Aushilfskräfte, die weniger als drei Monate im Jahr beschäftigt sind.
Wie mache ich einen Kandidatenvorschlag?
Das Formular zum Kandidat*innenvorschlagfinden Sie hier